Schulpflichtgesetz |
Schulgesetz
für das Land Berlin (2004) |
zuständiges Ministerium |
Senatsverwaltung für
Bildung,
Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte Tel.: 030/90227-5050 |
gesetzliche Bestimmungen |
Schulpflicht:
allgemeine Schulpflicht 10 Jahre
plus Berufsschulpflicht. Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung der Schulpflicht und die An- und Abmeldung verantwortlich. |
Verletzung der Schulpflicht | Die Verletzung der Schulpflicht
gilt als Ordnungswidrigkeit, die gemäß §126 Abs. 3 des
Berliner Schulgesetzes mit einer Geldbuße bis zu
2.500,- EUR geahndet werden kann. Die zuständige
Schulbehörde entscheidet gemäß §45 im Benehmen mit
der Schulleiterin oder dem Schulleiter ... über die Zuführung
durch unmittelbaren Zwang. |
Einschränkung der
Grundrechte |
Die
Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit
und Freiheit der Person werden eingeschränkt. |