Informationszentrum Leben ohne Schule

Sachsen-Anhalt

Schulpflichtgesetz
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (2003)
zuständiges Ministerium
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Tel.: 0391/567-01
Fax: 0391/567-7627
gesetzliche Bestimmungen
Schulpflicht 12 Jahre (Verkürzung unter bestimmten Voraussetzungen möglich).
Durch Prüfung können Nichtschülerinnen und Nichtschüler die Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen erwerben.
Erziehungsberechtigte haben für die Erfüllung der Schulpflicht zu sorgen.
Verletzung der Schulpflicht
Die Verletzung der Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit, die gemäß §84 Abs. 2 des Schulgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Einschränkung der Grundrechte

Keine Bestimmungen zu Grundrechtseinschränkungen.


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